Grundsätzlich gilt: Wenn Sie beim Umzug mithelfen, kann die Umzugsfirma nur für Schäden
belangt werden, die zu 100% von den Mitarbeitern der Firma verursacht und nicht von Ihnen
beeinflusst wurden.
Ein Beispiel: Packen Sie bei einem Teilumzug die Umzugskartons selbst und in den Kisten geht
während des Transports durch die Spedition etwas zu Bruch, haftet die Firma nicht -
schließlich müssen Sie beim Verpacken dafür sorgen, dass während des Transports nichts
kaputt gehen kann.
Bei einem Komfortumzug hingegen, ist die Lage klar: Da die Mitarbeiter der Spedition die
Umzugskartons selbst packen, Möbel demontieren und transportieren, ist das Umzugsunternehmen
für kaputte Dinge in den Kartons,für Schäden an den Möbeln und auch im Treppenhaus oder
Fahrstuhl haftbar zu machen.
Haftungsausschlüsse
Unsere Mitarbeiter legen größte Sorgfalt an den Tag, um all Ihre Umzugsgüter heil in die
neue Wohnung zu bringen. Doch in einigen Fällen nützt auch die größte Vorsicht nichts,
weshalb Umzugsunternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oftmals die Haftung für
Schäden durch "unabwendbare Ereignisse" ausschließen. Darunter fallen: Schäden, die durch
Naturgewalten entstehen (Sturm, sehr starke Regenfälle, Erdbeben, u.ä.) und Schäden durch
Dritte, die auf Grund von Unfallflucht oder mangelndem Versicherungsschutz, nicht haftbar
gemacht werden können.
Sprechen Sie außerdem mit uns, wenn Sie besonders wertvolle, empfindliche Güter (z.B. teure
Erbstücke), Pflanzen oder Tiere transportieren lassen wollen – hier gibt es meist auch
gesonderte Haftungsausschlüsse.